Mitgliedervertreterwahl 2026

Hier können Sie die Datenschutzhinweise für die Vertreterwahl als PDF herunterladen:

Mitgliedervertreterwahl 2026/2027

Sie haben Ideen und Anregungen, um die Genossenschaft zukunftsorientiert zu gestalten? Wissen aber nicht, wie Sie diese am besten einbringen können?
Der große Vorteil einer Genossenschaft ist, dass Sie als Mitglied ein Stimmrecht haben. Bei fast 6.000 Mitgliedern ist es aber nahezu unmöglich, Interessierte zusammen zu führen und Ideen gemeinsam zu besprechen oder nach Genossenschaftsgesetz notwendige Beschlüsse zu fassen.
Daher dürfen unsere Mitglieder alle 5 Jahre Mitgliedervertreter wählen, die die Interessen aller Mitglieder in ihrem Wohngebiet vertreten. Als Vertreter gehören Sie dann dem höchsten Gremium, der Vertreterversammlung, an.

Worin besteht die Aufgabe eines Vertreters?
Einmal jährlich findet die Mitgliedervertreterversammlung statt, in der Vorstand und Aufsichtsrat über das abgeschlossene Geschäftsjahr berichten, die Mitglieder des Aufsichtsrates gewählt und Beschlüsse wie zum Beispiel über das Jahresergebnis und die Satzung gefasst werden. Darüber hinaus laden wir die gewählten Mitgliedervertreter regelmäßig zu Informationsveranstaltungen ein, in denen wir frühzeitig über aktuelle Baumaßnahmen der 1893 berichten und neue Ideen und Pläne diskutieren. Sie sind Interessenvertreter unserer Mitglieder, also Ihrer Nachbarn und für diese und den Vorstand der Genossenschaft Ansprechpartner.

Wer kann gewählt werden?
Wählbar als Vertreter oder Ersatzvertreter sind nur natürliche Personen, die voll geschäftsfähig sind. Die Vertreter müssen persönlich Mitglied der Genossenschaft sein. Sie dürfen nicht dem Vorstand oder dem Aufsichtsrat angehören und sich nicht durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen.

Wie viele Vertreter dürfen gewählt werden?
Laut Satzung ist auf je 100 Mitglieder je Wahlbezirk ein Vertreter zu wählen. Auf die übrigen Mitglieder entfällt ein weiterer Vertreter. Ferner sind Ersatzvertreter zu wählen. Die Vertreterversammlung besteht jedoch aus mindestens 50 von den Mitgliedern der Genossenschaft gewählten Vertretern. Die Wahlbezirke werden durch den Wahlvorstand definiert, sobald bekannt ist, wie viele Kandidaten sich pro Wohngebiet zur Wahl aufstellen lassen.

Konnten wir Ihr Interesse wecken? Oder Ihnen fällt direkt ein Nachbar ein, den Sie sich in dem Ehrenamt vorstellen können? Dann zögern Sie nicht und senden Sie dem Wahlvorstand bis zum 16.09.2026 Ihre Bereitschaftserklärung oder den Wahlvorschlag per Postkarte vom Aushang oder aus der Mieterzeitung zu. Es gibt keine Postkarte mehr? Kein Problem! Dann senden Sie an wahlvorstand@wg1893.de Vorschlag, sodass Ihnen oder Ihrem engagierten Nachbarn der Wahlvorstand eine offizielle Bereitschaftserklärung übermitteln kann.

Was erwartet Sie nach der Abgabe Ihrer Bereitschaftserklärung?
Am 23.09.2026 wird der Wahlvorstand alle eingegangenen Wahlvorschläge prüfen und die Wahlbezirke festlegen sowie die Kandidaten den Wahlbezirken zu ordnen. Danach werden die Kandidatenlisten (Wahllisten/Stimmzettel) erstellt und im Herbst 2026 an alle wahlberechtigten Mitglieder per Briefwahl übermitteln. Nach Ablauf des Wahlzeitraums werden alle eingegangen Stimmzettel auf ihre Gültigkeit geprüft und die Auszählung der Stimmen vorgenommen.

Mit Feststellung des Wahlergebnisses werden alle gewählten Vertreter sowie Ersatzvertreter durch den Wahlvorstand kontaktiert, um die Annahme der Wahl innerhalb von 10 Tagen nach persönlicher Bekanntgabe des Ergebnisses bestätigen zu lassen. Erst mit der bestätigten Annahmeerklärung treten Sie offiziell das Amt als Mitgliedervertreter an.

Wann beginnt die Legislaturperiode der neu gewählten Vertreter?
Nach Beendigung der Vertreterversammlung in Juni 2027 mit den aktuell amtierenden Vertretern beginnt die Legislaturperiode unserer neu gewählten Vertreter. Sie endet nach 5 Jahren erneut mit der Beendigung der Vertreterversammlung dann im Jahr 2032.

Sie haben noch Fragen?
Kontaktieren Sie uns gern unter der 0391 - 62 92 0 oder per E-Mail vorstand@wg1893.de/ info@wg1893.de und lassen Sie sich gern von einem Mitglied des Wahlvorstandes oder Ihrem Kundenbetreuer beraten.

Die wichtigsten Fakten auf einem Blick:

  • ab 1.501 Mitgliedern werden Vertreterwahlen durchgeführt
  • ein Vertreter oder eine Vertreterin wird pro 100 Mitglieder gewählt
  • die Wahlperiode beträgt 5 Jahre
  • es werden Ersatzvertreter gewählt, die beim Ausscheiden eines Vertreters nachrücken
  • gewählte Vertreter müssen persönlich Mitglied bei unserer Genossenschaft sein
  • die Zusammenkunft der Vertreter wird Vertreterversammlung genannt
  • die Vertreterversammlung findet mindestens einmal im Jahr - üblicherweise im Juni-  statt
  • darüber hinaus finden regelmäßig Informationsveranstaltungen statt